Wir freuen uns, das Bayern3-Dorffest auf unserem idyllisch im Altmühltal gelegenen Flugplatz zu Gast zu haben. Es wird mit Sicherheit eine gigantische Feier. Die Treuchtlinger Vereine, die Stadt und die Mannschaft von Bayern3 haben alles getan, damit das 10. Dorffest zu einem echten Erlebnis für alle Besucher wird.
Wir als Luftsportverein und Mitgastgeber haben einen großen Wunsch an alle Gäste: wir hätten gerne auch nach dem Dorffest einen intakten und nutzbaren Flugplatz. Und nicht zuletzt ist das Dorffest im Naturpark Altmühltal mit seiner sensiblen Natur zu Gast. Auch aus diesen Gründen ist es wichtig, dass sich alle nach den vom Bayerischen Rundfunk herausgegebenen Verhaltensregeln richten. Daher haben wir sie nachfolgend hier nochmals aufgeführt:
- Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
- Bitte vor dem Betreten des Geländes mit Kindern einen markanten Treffpunkt vereinbaren, falls sie verloren gehen. Im Notfall bitte an unsere Mitarbeiter am BAYERN 3 Infostand wenden, hier können verloren gegangene Kinder bis zur Abholung betreut werden.
- Der Sanitätsdienst (BRK) ist die ganze Zeit über präsent.
Bitte im Notfall an den Ordnungsdienst wenden.
Der Ordnungsdienst steht im ständigen Kontakt mit dem Sanitätsdienst (BRK) - Die Nutzung der Parkflächen erfolgt auf eigene Gefahr. Die BRmedia übernimmt als Veranstalter genauso wie die Stadt Treuchtlingen als Betreiber der Flächen keine Gewähr dafür. Der Ordnungsdienst/Die Feuerwehr auf diesen Flächen ist lediglich zur Einweisung und Hilfeleistung in Notfällen, nicht aber zur Verhinderung von Sachschäden an Fahrzeugen oder Diebstählen eingesetzt.
- Wildcampen ist verboten.
- Das Parken außerhalb der ausgewiesenen Parkplatzzonen (Wildparken) ist untersagt.
- Für Rollstuhlfahrer/Menschen mit einer Benachteiligung und deren Begleitung stehen ein rollstuhlgerechtes Zuschauerpodest sowie Sanitäreinrichtungen zur Verfügung. Bei Fragen bitte an unsere Mitarbeiter am Infostand und/oder den Ordnungsdienst wenden.
- Pro Besucher ist das Mitführen von einem alkoholfreien Getränken in Tetra Paks oder PET Flasche (bis max. 0,5 Liter) erlaubt.
- Verbotene Gegenstände
9.1. Die Mitnahme von großen Taschen und Rücksäcken ist nicht erlaubt. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir die Mitnahme auf folgende Gegenstände zu beschränken: kleinere Hand- und Bauchtaschen (DIN A4 Format – max. 3 Liter Inhaltsvolumen).
9.2. Bier, Wein, Brandwein und Schnaps dürfen nicht mit aufs Gelände gebracht werden. Glas, Porzellan, Dosen und Thermosflaschen sind verboten.
9.3. Das Mitführen von illegalen Drogen/Rauschmittel ist strengstens untersagt. Das Mitführen von Tabletten, Pulver und medizinischen Sprays in handelsunüblichenMengen ist nicht erlaubt.
9.4. Offenes Feuer, Fackeln, Grills, Gaskocher sowie das Mitführen von mehr als einem Feuerzeug sind auf dem Gelände nicht gestattet!
9.5 Professionelle Audio- und Videogeräte sowie Audio- und Videoaufnahmen sind nicht gestattet. Das Mitbringen von digitalen und analogen Spiegelreflexkameras mit Wechselobjektiven und Fotostativen ist untersagt.
9.6. Der Einsatz von Drohnen, Multicoptern u.ä. (für Foto- und Videoaufnahmen) sowie Laserpointern ist untersagt.
9.7. Tiere aller Art, ausgenommen ausgewiesene Blindenhunde, sind auf dem Gelände nicht erlaubt!
Bei Zuwiderhandlungen wird der Zugang zum Veranstaltungsgelände untersagt oder ein Verweis von dem Veranstaltungsgelände angeordnet.
Das Fundbüro befindet sich beim BAYERN3-Infostand. Nichtabgeholte Fundsachen werden nach der Veranstaltung im Einwohnermeldeamt Treuchtlingen abgegeben. Einwohnermeldeamt Treuchtlingen, Telefonnummer: 09142/9600-17, E-Mailadresse: einwohnermeldeamt@treuchtlingen.de.
Alle weiteren wichtigen Informationen finden sich auf der Internetseite www.bayern3.de.