Ausbildung im Motorflug

1) Welche Motorflug-Lizenzen gibt es und wie unterscheiden sie sich?

Generell unterscheidet man zwischen zwei möglichen Lizenzen: PPL(A) und LAPL(A). Das eingeklammerte (A) steht jeweils für „Aeroplane“. Was im Umkehrschluss bedeutet, dass man z.B. nicht dazu berechtigt ist Hubschrauber zu fliegen.

LAPL(A) Light Aircraft Pilot Licence PPL(A) Privat Pilot Licence
Vorteile:
  • Geringere me­di­zi­ni­sche An­forder­ungen (längere Unter­su­chungs­inter­valle)
  • Zur Lizenz­ver­läng­erung kön­nen die letz­ten 24 Mo­na­te ver­wen­det wer­den
  • Fehlende Flug­zeiten kön­nen solo mit Flug­auf­trag er­flo­gen wer­den
  • Erweiterung zu PPL(A) ein­fach mög­lich
  • Kürzere Aus­bil­dungs­zeit (min. 30 Std.)
Vorteile:
  • Keine Ge­wichts­be­schrän­kung bis 2 Ton­nen
  • Mehr Weiter­bil­dungs­mög­lich­kei­ten wie z.B. In­stru­men­ten­flug­be­rech­ti­gung, Be­trieb mehr­motor­iger Flug­zeuge (MEP), Lehr­be­rech­ti­gung
  • Passagier­be­rech­ti­gung ist be­in­hal­tet. Sowie kei­ne Be­gren­zung der Pas­sa­gier­an­zahl
  • Weltweit gültig
Nachteile:
  • Passagier­be­rech­ti­gung muss extra er­wor­ben wer­den. Die Mit­nahme ist be­schränkt auf ma­xi­mal 3 Per­sonen
  • Gültigkeit nur in­ner­halb der EU
  • Erweiterung zu In­stru­men­ten­flug nicht mög­lich
  • Erweiterung zur Lehr­be­rech­ti­gung nicht mög­lich
  • Es dürfen nur ein­mo­torige Flug­zeuge (SEP) bis ma­xi­mal 2 Ton­nen Ab­flug­ge­wicht ge­flo­gen wer­den
Nachteile:
  • Längere Aus­bil­dungs­zeit (min. 45 Std.)
  • Etwas hö­he­re me­di­zi­ni­sche An­for­de­run­gen (kür­ze­re Un­ter­such­ungs­in­ter­valle)
  • Kriterien zur Li­zenz­ver­läng­er­ung müs­sen alle 12 Mo­na­te er­füllt wer­den
  • Fehlende Flug­zei­ten kön­nen nur mit Flug­lehrer er­flo­gen wer­den

Der oben genannte Vergleich umfasst lediglich die Hauptunterschiede der beiden Lizenzen. Generell bilden beide Lizenzen eine solide Basis und lassen auch noch nach Lizenzerhalt Platz für individuelle persönliche Wünsche und Vorstellungen. Wenn nicht schon beinhaltet, Umstiegs-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu / zum

  • Erweiterung auf PPL(A)
  • Fluglehrer (FI)
  • Berechtigung Segelflugzeugschlepp
  • Reisemotorsegler Pilot (TMG)
  • Segelflugzeugführer (SPL)
  • Ultraleichtflugzeugführer
  • Kunstflug (ACR)
  • Nachtflug (NVFR)
  • Berufspilotenlizenz (CPL)
  • Instrumentenflug (IFR)
  • Mehrmotorige Flugzeuge (MEP)
  • Berechtigung Turbomotoren
  • Berechtigung Turbine
  • Berechtigung Einziehfahrwerk
  • Berechtigung Spornrad
  • Glascockpit

2) Voraussetzung für die Ausbildung
Die folgenden Voraussetzungen müssen bei Fußgängern zu Beginn der Ausbildung zum Leichtflugzeug- / Privatpiloten erfüllt sein.

„Fußgänger“, so werden in Fliegerkreisen liebevoll all diejenigen Flugschüler genannt, die ohne fliegerische Erfahrung mit der Ausbildung beginnen.

  • Mindestalter zu Beginn der Ausbildung: 16 Jahre
    • Die Prüfung kann mit 17 Jahren abgelegt werden
    • Bei Minderjährigen wird die Zustimmung der Erziehungsberechtigten benötigt
  • Personalausweis, ID oder Reisepass
  • Auszug Kraftfahrtbundesamt
  • Antrag Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) bei der Luftsicherheitsbehörde
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Fliegerärtzliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse LAPL oder Klasse 2 im Fall des PPL(A) Zieles
    • Das Medical ist das Ergebnis einer Untersuchung eines berechtigten Arztes und muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden

3) Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung im Verein dauert in der Regel mindestens ein Jahr.

Ausbildungszeiten sind in der Regel an den Wochenenden oder individuell nach Absprache mit dem Fluglehrer.

4) Ausbildungsumfang
Die Schulung auf dem Motorflugzeug gliedert sich in einen theoretischen und praktischen Ausbildungsteil. Beide sind in getrennten Prüfungen zu absolvieren. Die Prüfung wird durch das zuständige Luftamt abgenommen.

Der theoretische Teil umfasst die Technik des Flugzeugs, das Lesen spezieller Luftfahrerkarten, beim Anstreben des PPL(A) den Ausbildungsinhalt Funknavigation, Luftraumstrukturen sowie die Einschätzung des Wettergeschehens.

In der Praxis steht die Beherrschung des Flugzeugs im Mittelpunkt. Du lernst, das Motorflugzeug in allen Situationen sicher zu manövrieren, aber auch mit Notsituationen umzugehen.

Anders als im Ultraleicht oder Segelflugbereich, ist der Erwerb des Flugfunkzeugnisses (BZF) im Motorflugbereich obligatorisch. Die Ausbildung findet meist vereinsintern in den Wintermonaten statt und umfasst ca. 4 Wochenenden. Die Prüfung wird beim zuständigen Luftamt, nach Wahl auf Deutsch oder Englisch abgelegt.

Die Praxisausbildung beinhaltet:

  • 30 Std. Flugausbildung, davon mindestens 6 Std. allein (solo)
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • Navigationsflüge
  • Solo-Überlandflüge
  • Theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und Verhalten in Notfällen
  • Im Fall PPL(A) erhöht sich die Ausbildungszeit auf mindestens 45 Stunden. Alleinflugzeit min. 10 Std. Sowie zusätzliche Ausbildungsinhalte im Bereich Navigation

Die Theoretische Ausbildung umfasst folgende Fächer:

  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Kommunikation
  • Grundlagen des Fliegens
  • Betriebliche Verfahren
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde
  • Navigation

5) Wie läuft die Prüfung ab?
Die Praxis und Theorieprüfung findet in der Regel zu unterschiedlichen Zeitpunkten statt, da die Theoriekurse eher in den Wintermonaten besucht werden. In jedem Fall muss die Theorieprüfung vor der Praxisprüfung erfolgreich abgelegt werden.

Die Theorieprüfung findet in multiple-Choice und einem freien Teil statt. Die Vorbereitung zur Prüfung erfolgt neben den Theoriepflichtstunden, im Selbststudium bzw. mittels Software und / oder verfügbaren Apps.

Der Praxisflug beinhaltet einen mindestens 45-minütigen Prüfungsflug mit Prüfer. Innerhalb des Prüfungsfluges werden dem Prüfer die erlernten Fähigkeiten präsentiert.

Weitere Informationen gibt es auch bei unserem Ausbildungsleiter Jochen Herzner, Telefon: 0170/3562934, E-Mail: jh@ipg95.de oder direkt am Flugplatz, Telefon: 09142/5550, E-Mail: info@lsv-treuchtlingen.de. Einfach vorbeischauen. Wir freuen uns immer über interessierte Gäste und bieten auch Schnupperflüge an.